Die Tafel 7 fasst die Entwicklung des Plettenberger Tuchmachergewerbes zusammen. Neben den Tuchmachern spielte auch das Schmiedehandwerk eine wichtige Rolle.
Die Informationen über die Geschichte des Handwerks im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Plettenberg sind sehr begrenzt. Das liegt daran, dass viele Dokumente im Dreißigjährigen Krieg von 1618-1648 und zum anderen während des Stadtbrands 1725 verloren gingen bzw. verbrannten.
In Plettenberg gab es zwei Zünfte: eine Schmiede- und eine Tuchmachergilde. Die Schmiedezunft ist die Ältere von beiden; ihre Organisation wurde zum Vorbild der Tuchmacher. Die wichtigste Quelle zum Schmiedegewerbe ist ein 1726 angelegtes Zunftbuch, das eine Abschrift des beim Stadtbrand verbrannten alten Zunftbriefes enthält.
Frühneuzeitlicher Webstuhl
Aus den einleitenden Bemerkungen lässt sich entnehmen, dass die Schmiedezunft in Plettenberg bereits vor 1618 existierte. Schmiede siedelten sich schon früh an, weil die Standortfaktoren hervorragend waren. Es gibt viele Flüsse, mit denen die Hämmer betrieben werden konnten. In der Umgebung befanden sich zahlreiche Eisenerzvorkommen und die vielen Wälder waren ideal zur Herstellung von Holzkohle. Bereits um 1500 verkauften Plettenberger Schmiede ihre Eisenprodukte überregional. Belegt ist die Lieferung von Scheren, Nägeln, Schnallen, Schellen und Draht nach Köln und in die Niederlande, was darauf schließen lässt, dass die Qualität des Plettenberger Eisens sehr gut war. Sehr erfolgreich verkauften die Plettenberger Schmiede auch einen von ihnen entwickelten, eigenständigen Sensentyp, der »gegen den Stein« geschliffen wurde.
Die Tuchmacherzunft wurde 1648 gegründet, wie das Protokollbuch der Zunft belegt. Die Tuchmacher überholten die Schmiede rasch in ihrer ökonomischen Bedeutung. Ein Zeitgenosse berichtet 1722, dass sich die Stadt früher vornehmlich durch den Eisenhandel ernährt habe, nunmehr aber die meisten Einwohner in der Tuchherstellung tätig seien.
Die Tuchmacher- und die Schmiedezunft waren sehr ähnlich organisiert. Bei beiden waren die Aufnahmebedingungen gleich. Es sollte niemand aufgenommen werden, der nicht freier, ehelicher und redlicher Geburt war. Weiterhin wurde verlangt, dass der Kandidat kein Ehrloser, Meineidiger oder Fälscher sei. Man musste Meistersohn sein oder das Handwerk in einer zünftigen Stadt gelernt haben und einen Lehrbrief und das Meisterstück vorlegen können.
Auch für die Ausübung des Handwerks stellten beide Zünfte die gleichen Forderungen. Man hatte Zunftmitglied zu sein oder sich mit der Gilde geeinigt zu haben, um in Plettenberg Waren zu produzieren oder zu verkaufen. Auf dem Wochenmarkt allerdings durften auch fremde Güter angeboten werden. Es war also in Plettenberg nicht so geregelt wie in den meisten anderen Städten, wo fremde Händler ihre Ware nur auf Jahrmärkten verkaufen durften. Offenbar wollte nan eine Monopolstellung der einheimischen Handwerker verhindern und die Versorgung der Bevölkerung mit Produkten aller Art sicherstellen.
Der Wulff´sche Sensenhammer am Rennewerth
Konkurrenzkampf innerhalb der Zunft sollte möglichst ausgeschlossen werden. So war etwa gegenseitiges Überbieten beim Einkauf der Rohstoffe untersagt, ebenso das kurzfristige Abwerben von Gesellen. Die Kündigungsfrist betrug ein Vierteljahr, außerdem musste der neue den alten Meister rechtzeitig benachrichtigen. Die Höhe der Gesellenlöhne wurde jährlich für alle Zunftmitglieder verbindlich festgesetzt.
Die Lehrzeit betrug in beiden Zünften drei Jahre. Ein Meister durfte nicht mehr als einen Lehrjungen haben. Die Abgaben, die die Lehrlinge beim Antritt ihrer Ausbildung leisten mussten, waren in beiden Zünften fast gleich. Ein Lehrjunge aus Plettenberg musste ein Pfund Wachs an die Kirche und eine Tonne Bier an die Zunft geben. Bei den Tuchmachern verdoppelten sich diese Kosten für eine Lehre, wenn ein Auswärtiger sie antrat; bei den Schmieden blieb es auch dann bei einer Tonne Bier.